AGB´s der Schwieren Liegenschaftsverwaltung GmbH
§1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise der Schwieren Liegenschaften GmbH, sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung der Schwieren Liegenschaften GmbH, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, der Schwieren Liegenschaften GmbH die mit ihr vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§2 Doppeltätigkeit
Die Schwieren Liegenschaftsverwaltung darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§3 Eigentümerangaben
Die Schwieren Liegenschaften GmbH weist darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihr, der Schwieren Liegenschaften GmbH, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Schwieren Liegenschaften GmbH, die diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung der Schwieren Liegenschaften GmbH wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten der Schwieren Liegenschaften GmbH keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§5 Verjährung
Die Verjährung für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die Schwieren Liegenschaften GmbH, beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtungen auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§6 Gerichtsstand
Ist der Kunde auch Vollkaufmann im Sinne des HGB’ s, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herführenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz der Schwieren Liegenschaften GmbH vereinbart.
§7 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweilige unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.